Meist sind sich die Parteien noch einig, wenn diese einen Vertrag schließen.
Aber was wenn es Probleme bei der Durchführung des Vertrages oder dessen Beendigung gibt?
Sie haben eine mangelhafte Sache gekauft oder Ihr Käufer rügt einen Mangel?
Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen, also den Abschluss des Vertrages, wie aber auch die Vertragsabwicklung und die Vertragsverletzungen. Zunächst gilt, dass jeder mit jedem einen Vertrag schließen kann. Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen; so kann ein Vertrag aufgrund verschiedenster Gründe auch unwirksam und rückabwickelbar sein.
Häufig treten Probleme beim privaten oder gewerblichen Gebrauchtwagenkauf auf. Der Wagen bzw. PKW weist einen Mangel auf und die Gewährleistung wurde ausgeschlossen? Wir beraten Sie umfangreich über Ihre Rechte in diesem Fall und vertreten Sie gegenüber dem Vertragspartner. Manchmal bietet sich ein Rücktritt vom Kaufvertrag an oder aufgrund des Mangels steht eine Kaufpreisminderung im Raum. Hier gilt es vorher gut abzuwägen welche Schritte zuerst einzuleiten sind. Insbesondere gilt hier zunächst das Recht zur Nachbesserung. Wir vertreten Sie in diesen Falle schnell und unkompliziert und erarbeiten eine gemeinsame Lösung.
Wir beraten und vertreten Sie auch im Zusammenhang mit allen rechtlichen Problemen aus dem Bereich Vertragsrecht. Hierzu gehören insbesondere das Kaufvertragsrecht, Dienstleistungsverträge, Verbraucherkredit- und Mobilfunkverträge, aber auch Bürgschaftsverträge.
Ihre Ansprechpartnerin für das Vertragsrecht ist Rechtsanwältin Tanja Wäcken.
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