Wir vertreten Sie umfassend bei der Regulierung von Verkehrsunfällen mit dem Anspruchsgegener bzw dessen Haftpflichtversicherer.
Insbesondere bei Schmerzensgeldansprüchen aus einem Verkehrsunfall sind die Regulierungspraktiken der Versicherer höchst unterschiedlich und umstritten. Daher ist gerade in solchen Fällen wichtig, Erfolgsaussichten für ein gerichtliches Verfahren einschätzen zu können.
Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gerne. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Büroräumen in Bremen Horn.
Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist:
Rechtsanwalt Tobias K. Eicke