Wohnraummietrecht / Wohnraummiete
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung bei Fragen rund um Ihre Nebenkostenabrechnung, einer Kündigung des Mietobjektes, aber auch der Gestaltung von Mietverträgen.
Es steht eine Eigenbedarfskündigung im Raume? Sprechen Sie uns an! In der Rechtsprechung hat es hier in jüngster Zeit einige neue Entwicklungen gegeben.
Sie möchten wissen, ob Sie während oder bei Beendigung des Mietvertrages die Mietwohnung oder das Haus renovieren müssen? Wir prüfen schnell und unkompliziert Ihren Mietvertrag anhand der aktuellen Rechtsprechung.
Sie haben eine Mieterhöhung bekommen oder wollen als Vermieter die Miete erhöhen? Wir prüfen die Voraussetzungen und beraten Sie entsprechend.
Ihr Fachanwalt für Mietrecht in Bremen
In folgenden Fällen sollten Sie sich durch uns beraten lassen:
Kündigung wegen Eigenbedarf
Kündigung aufgrund von Mietrückständen, insbesondere fristlose Kündigung
Mieterhöhung
Nebenkosten
Abmahnung
Mietrückstände
Schimmel oder weiteren Mängeln in der Wohnung
Räumung
Wir vertreten Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Mängeln des Mietobjekts, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, gegebenenfalls in Verbindung mit Kündigungs- und Räumungsverfahren, für Sie durch.
Gewerberaummietrecht
Wir als Anwälte für Mietrecht in Bremen beraten Sie rund um die Fragen aus dem Bereich des Gewerbemietrechts. Wir helfen bei der Erstellung eines neuen Vertrages, eines Nachtrages oder wenn es um eine streitige Auseinandersetzung über einzelne Vertragsklauseln geht.
Wir erstellen Ihnen einen auf Ihre ganz speziellen Anforderungen zugeschnittenen Mietvertrag und überprüfen auch Ihren Mietvertrag insgesamt oder zu einzelnen Fragestellungen.
Bereits bei Abschluss des Mietvertrages gilt es Vorsorge zu treffen; sowohl als Vermieter wie auch als Mieter.
Als Mieter von Gewerbeflächen sollten Sie aufgrund der unterschiedlichen Problemfelder unbedingt den Ihnen vorgelegten Vertrag zur Prüfung an uns vorlegen. Schnell könnten sonst Umstände entstehen, welche die Existenz bedrohen könnten.
Ihr Anwalt für Geschäftsraummiete in Bremen
Im Gewerberaummietrecht werden regelmäßig langfristige befristete Mietverträge geschlossen, von denen sich der gewerbliche Mieter in der Regel nicht einseitig vorzeitig lösen kann. Durch die Tatsache, dass der Mieter an den einmal geschlossenen Geschäftsraummietvertrag gebunden ist, muss er bis zum Ablauf des Mietvertrages die vereinbarte Miete zahlen. Dies kann natürlich zu Schwierigkeiten führen, wenn Ihr Unternehmen verlegt werden soll oder z. B. bei rückläufigen Umsätzen eine Betriebseinstellung erwogen werden muss. Unsere Anwälte haben hier zahlreiche Erfahrungen gesammelt, die in diesen Fällen hilfreich sein können um eine praktikable und einvernehmliche Lösung zu finden.
Ansprechpartnerin im Mietrecht in Bremen ist: Fachanwältin Tanja Wäcken
http://www.anwalt-mietrecht-bremen.de/