logo

Datenschutzrecht Bremen

Probleme mit dem Datenschutz?

Hilfe bei der EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)?

Datenschutz ist in aller Munde, wird viel diskutiert und oftmals verteufelt und stiefmütterlich behandelt.

Das Datenschutzrecht hat als Ausgangspunkt, alle personenbezogene oder personenbeziehbare Daten. Natürlich sind auch andere Daten schützenswert, wie z.B. Ihr Know-How oder sonstige Geschäftsgeheimnisse. Auch wenn die Maßnahmen zum Schutz dieser gesamten Daten ähnlich sind, werden diese Daten nicht vom Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetztes umfasst.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, die Regelungen zu personenbezogenen Daten betreffen. Die gesetzliche Grundlage bildete hier bislang das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Ab dem 25.05.2018 wird das (alte) Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) durch ein (neues) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) abgelöst, da mit diesem Stichtag die EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unmittelbar anzuwenden ist und aufgrund dessen auch eine Neufassung der nationalen Gesetze erforderlich war. Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) soll das Datenschutzniveau der EU- Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und bildet dann die Basis für den Datenschutz in ganz Europa.

Neben einer drastischen Erhöhung der möglichen Bußgelder bringt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) noch eine Vielzahl von zum Teil neuen Dokumentationspflichten und Informationspflichten mit sich. Hierzu zählt z.B. das Verarbeitungsverzeichnis bzw. die Verarbeitungsbeschreibung. In diesem Dokument müssen sämtliche Prozesse im Unternehmen erfasst werden, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Um nicht bereits an dieser Stelle den Überblick zu verlieren, ist es ratsam, sich von einem Experten zum Datenschutzrecht beraten zu lassen.

Hier bieten wir Ihnen eine schnelle, unkomplizierte und praxisorientierte Beratung und Vertretung an.

Anwalt für Datenschutz in Bremen

Die EU- Datenschutzgrundverordnung ist ein höchst kompliziertes juristisches Gebilde und an vielen Stellen unausgereift und nur sehr schwer verständlich. Insbesondere das Konstrukt mit Öffnungsklauseln für bestimmte Bereich und der damit verbundenen Möglichkeit der nationalen Gesetzgeber, weitergehende spezielle Regelungen zu schaffen, ist ohne juristisches Verständnis undurchschaubar. Es ist daher dringend anzuraten, dass Sie sich juristische Hilfe für die Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung suchen und keine technische Hilfe, z.B. von Ihrem IT Dienstleister der „nebenbei“ noch Datenschutz anbietet. Das Risiko hier falsch beraten zu werden und wesentliche Aspekte zu übersehen oder nicht richtig zu bewerten, ist unkalkulierbar.

Für Unternehmen:

Möchten Sie wissen, wie Sie im Datenschutz aufgestellt sind? Gerne können wir eine Prüfung bei Ihnen durchführen und stellen Ihnen einen Abschlussbericht mit den wichtigsten Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung und priorisieren hier bereits die erforderlichen Maßnahmen für Sie.

Sollten Sie dann im zweiten Schritt Hilfe bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Eicke gerne beratend zur Seite und begleitet die empfohlenen Umsetzungsmaßnahmen. Aufgrund der nachgewiesenen Fachkunde (TÜV Zertifikat) steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Eicke aber auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und kann offiziell für Ihr Unternehmen bestellt werden.

Daneben helfen wir Ihnen auch gerne bei individuellen Problemen z.B. bei der Einführung von Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. Videoüberwachung, Zeiterfassung, Chip-Kartensystemen etc.), bei Beschwerden von Betroffenen, bei der Erstellung von im Datenschutz erforderlichen Formularen (z.B. das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis, Einwilligungen, Informationspflichten, Betriebsvereinbarungen, Datenschutzkonzept etc.), bei Datenpannen oder auch bei der Auseinandersetzung mit einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Zudem beraten wir Sie auch gerne bei Fragen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), prüfen bestehende Verträge oder erstellen für Sie neue Verträge und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept zur rechtskonformen Versendung von Newslettern.

Für Betroffene:

Soweit Sie Betroffener sein sollten, z.B. Empfänger von unzulässiger Email-Werbung oder Werbe-Anrufen oder aber es werden Daten/Fotos/Texte von Ihnen veröffentlicht, zu deren Veröffentlichung Sie niemals die Zustimmung gegeben haben, so können wir Ihnen selbstverständlich auch dabei helfen, Ihre Ansprüche gegen den „Verletzer“ Ihrer Rechte wahrzunehmen, angefangen von Abmahnungen und Beschwerden über Meldungen bei der Aufsichtsbehörde oder Schadensersatzansprüche bis hin zu Strafanzeigen, ggf. auch gegenüber einem Arbeitgeber.

 

Datenschutzrecht in Bremen – Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Tobias K. Eicke im Büro in Bremen Borgfeld oder auch in Ihren Geschäftsräumen.