Tatbestand – Rechtswidrigkeit – Schuld
Sind die drei wesentlichen, vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien, an denen ein sozialkonformes Verhalten und Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu messen ist. Sobald schuldhaft handelnd in rechtswidriger Art und Weise gegen einen gesetzlich festgeschriebenen Tatbestand verstoßen wird, läuft der Angeklagte vor Gericht direkt auf eine Verurteilung zu.
Bevor es soweit kommt, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der für Sie überprüft ob überhaupt ein entsprechend vorwerfbares Verhalten gegeben ist. Nicht nur dass juristisch überprüft werden sollte, ob bereits die jeweiligen Umstände des Tatbestandes erfüllt sind, gerade im Rahmen einer Überprüfung von Rechtswidrigkeit und Schuld sind eine Vielzahl von Verteidigungsmitteln nur für einen versierten Strafverteidiger erkennbar und im Interesse des Beschuldigten nutzbar.
In der Bürogemeinschaft der W|E | K | S Rechtsanwälte berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Tobias K. Eicke in sämtlichen Fragen des Strafrechts sowohl als gerichtlich bestellter Pflichtverteidiger wie auch als Wahlverteidiger.
Hierbei wird besonderer Wert darauf gelegt, bereits im Ermittlungsverfahren – also noch vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft – die richtige Weichenstellung für den Fortgang oder Ausgang des Verfahrens zu legen. Denn mehr als die Hälfte der anhängig gemachten Ermittlungsverfahren können bereits vor Anklagerhebung eingestellt werden, wenn bei den richtigen Stellen, im richtigen Moment die richtigen Schritte unternommen werden.
Wichtigster Ausgangspunkt hierfür ist, möglichst schnell in Erfahrung zu bringen, über welche Informationen die Ermittlungsbehörden verfügen. Da kein Beschuldigter einer Straftat sich selbst belasten muss, kommt eine Aussage vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ohne dieses Wissen einem strafprozessualen Selbstmord gleich. Unabdingbar ist daher zunächst einen Rechtsanwalt zu beauftragen, Akteneinsicht einzuholen und den Inhalt der Akten zu sichten. Erst dann kann das weitere Vorgehen sinnvoll beurteilt werden. Auch erst dann kann abgeschätzt werden, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall erfolgversprechend ist. Nicht jedem Fall ist mit einer aggressiven Konfliktverteidigung zu begegnen und es kann auch nicht in jedem Fall auf einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht hingearbeitet werden, wenn den Ermittlungsbehörden gravierendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Vielmehr ist eine Strafverteidigung mit Augenmaß der richtige Weg, denn nur so kann für Sie das bestmöglichste Ergebnis erzielt werden.
Um Ihnen auch bei plötzlichen und unvorhersehbaren Konfrontationen mit der Staatsmacht mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, hält die Kanzlei W|E|K|S für Sie eine 24-Stunden-Notrufnummer bereit. In dringenden Fällen, wie zB. plötzlichen Hausdurchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder der Anordnung einer Untersuchungshaft, ist für Sie rund um die Uhr eine Erreichbarkeit unter der folgenden Rufnummer sichergestellt:
0176 – 77 207 110
Nachfolgenden erhalten Sie einen – nicht abschließenden – Überblick über die Delikte in denen Sie Rechtsanwalt Eicke berät und vertritt:
- Körperverletzung
- Tötungsdelikte
- Sexualdelikte
- Diebstahl, Raub, Erpressung, Hehlerei
- Sachbeschädigung
- Betrug, Unterschlagung
- Falschaussagedelikte
- Bankrott
Hinzu kommen eine Reihe von weiteren strafrechtlichen Nebengebieten, zB:
- das Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG)
- das Jugendstrafrecht (JGG)
- das Recht der Ordnungswidrigkeiten (OwiG)
- das Verkehrsstrafrecht (StVG, STVO)
- das Steuerstrafrecht (zB. AO, EStG, UStG)
- das Unternehmensstrafrecht (zB. GmbHG, UWG)
- das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG)