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Lebensmittelrecht Bremen

Rechtsanwalt Tobias K. Eicke berät und vertritt Gastronomen in und um Bremen sowie bundesweit im Lebensmittelrecht.
Das Einhalten von immer umfangreicheren Richtlinien und Auflagen insbesondere auch auf dem Gebiet der Hygieneverordnungen stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Kommt es bei Nichteinhaltung dieser Auflagen zu Auseinandersetzungen mit den zuständigen Behörden (Gesundheitsamt, Veterinäramt usw), ist schnelle und unkomplizierte Hilfe erforderlich. Denn nicht selten führen sanktionierte Verstöße zum Entzug der gewerberechtlichen Zulassung oder sind mit drastischen Bußgeldern belegt.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass ein in den Fokus der Behörden gelangter Betrieb, immer wieder kontrolliert wird. Es ist also unbedingt erforderlich, Vorkehrungen zu treffen, um auch einer Nachprüfung Stand halten zu können. Durch die Stärkung der Verbraucherrechte mit dem „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation“ (ViG) stehen viele Gastronomen aktuell vor neuen Herausforderungen: Verbraucher haben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 ViG einen Auskunftsanspruch hinsichtlich behördlicher Maßnahmen und Tätigkeiten. Hierzu zählen unter anderem die Prüfberichte der Betriebskontrollen welche auf Anfrage eines Verbrauchers von der Behörde zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieser gesetzlichen Grundlage hat sich unter anderem die Organisation foodwatch Deutschland e.V. angenommen und ein Verfahren zur Online Anfrage entwickelt. Verbraucher können über ein Formular auf einer Internetseite mit wenig Aufwand entsprechende Auskunftsanfragen stellen. Diese Anfragen sollen dann auf den Plattformen fragdenstaat.de bzw. topfsecret.de veröffentlicht werden und allen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Gesetzgeber in § 3 ViG eindeutige Fallgruppen geschaffen hat, mit denen sich ein Gastronom gegen die Weitergabe der Prüfberichte einer Betriebskontrolle wehren kann. Sofern keine dieser Fallgruppen einschlägig sind, sollte der betroffene Gastronom sich aber auf jeden Fall gegen eine Veröffentlichung der Prüfberichte zur Wehr setzen – je nach Inhalt, kann eine Veröffentlichung der Ergebnisse einer Betriebskontrolle existenzbedrohende Auswirkungen haben. Insofern gilt es, hier schnell und konsequent zu handel…Gerne helfe ich Ihnen hier hier weiter und führe die Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde bzw. leite die notwendigen Schritte bei dem zuständigen Verwaltungsgericht ein.
Weitere Informationen zum Auskunftsverfahren nach dem VIG finden Sie hier:

Anwalt für Lebensmittelrecht in Hoya, Bremen und umzu.















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